Ber 02 - Beratung und Begleitung zur Umsetzung der nationalen Expertenstandards
Zielgruppe: Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, interessierte Pflegefachkräfte
Alle Pflegeeinrichtungen sind bereits heute verpflichtet, die nationalen Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) durch geeignete Verfahren umzusetzen. Diese Verbindlichkeit wird durch die Veröffentlichung künftiger Expertenstandards im Bundesgesetzblatt noch gesteigert, da diese dann Rechtskraft erlangen.
Es genügt nicht, die gedruckten Werke des DNQP in den Schrank zu stellen, da der MDK auf der Grundlage der Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 11.06.2009 in der Fassung vom 30.06.2009 die Möglichkeit hat, durch gezielte Prüfungen festzustellen, ob die Expertenstandards in geeigneter Form umgesetzt sind.
Unser Beraterteam hat seit Veröffentlichung des ersten Expertenstandards im Jahr 2000 umfangreiche Erfahrungen mit der einrichtungsbezogenen Umsetzung der Expertenstandards gesammelt.
Lassen Sie sich bei der Entwicklung der Verfahren für Ihre Einrichtung individuell beraten und begleiten.
Wir geben Ihnen Hinweise, was Sie regeln müssen und was Sie getrost vernachlässigen können.
Wir helfen Ihnen bei Aufbau und Formulierung der Verfahrensanweisungen von Tipps und Kniffen bis zur vollständigen Übernahme der Erstellung, Schulung und Implementierung der Verfahren.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Beratungsdauer: Kann nur nach vorherigem Gespräch mit der Einrichtungsleitung abgeklärt werden
Beratungskosten: Kann nur nach vorherigem Gespräch mit der Einrichtungsleitung abgeklärt werden