Ber 03 - Qualität und Entwicklung in Praxen – QEP®
Zielgruppe: Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, leitende Arzthelferinnen
Qualitätsentwicklung ist im medizinischen Bereich eine Selbstverständlichkeit und Grundlage der ärztlichen Diagnostik und Therapie.
Bisher hat jeder niedergelassene Arzt oder Psychotherapeut selber entschieden, inwieweit er für seine Praxis Qualitätsrichtlinien entwickelt, die Wirksamkeit überprüft und die Maßnahmen ggf. anpasst.
Bereits im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in §§ 135 a und 136 a SGB V auferlegt, ein „einrichtungsinternes ... Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln“. Dazu gehören auch verpflichtende Maßnahmen der Qualitätssicherung.
Die Überwachung der Umsetzung dieser Rechtsvorschrift liegt in Händen der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen. Wenngleich der Gesetzgeber zum heutigen Zeitpunkt noch keine Sanktionen vorsieht, wenn eine Praxis auf die Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems verzichtet, ist es für die Praxis des niedergelassenen Arztes oder Psychotherapeuten durchaus von Interesse, die Prozesse innerhalb der Praxis zu analysieren und zu dokumentieren.
Das von der KBV entwickelte Musterhandbuch ist geeignet, höhere Qualitätsanforderungen wie z.B. die international verbindliche Norm DIN EN ISO 9001:2000 ff. zu erfüllen.
Die Bedeutung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, gleichgültig ob als Einzelinhaber oder in Praxisgemeinschaft, erschließt sich immer deutlicher bei der Beobachtung der Wettbewerbssituation für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten gerade in Ballungszentren.
Unser Beraterteam hat erste Erfahrungen mit der einrichtungsbezogenen Umsetzung des QEP® gesammelt und kann Sie bei der Entwicklung der Verfahren für Ihre Praxis individuell beraten und begleiten.
Wir geben Ihnen Hinweise, was Sie regeln müssen und was Sie getrost vernachlässigen können.
Wir helfen Ihnen bei Aufbau und Formulierung der Verfahrensanweisungen von Tipps und Kniffen bis zur vollständigen Übernahme der Erstellung, Schulung und Implementierung der Verfahren.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Beratungsdauer: Kann nur nach vorherigem Gespräch mit der Einrichtungsleitung berechnet werden
Beratungskosten: Kann nur nach vorherigem Gespräch mit der Einrichtungsleitung berechnet werden